Allgemeines
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Im Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention UN-BRK) verabschiedet. Ziel der UN-BRK ist es, Menschen mit Behinderung die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen zu garantieren.
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-UN-Behindertenrechtskonvention-UN-BRK
Die UN-Behindertenrechtskonvention in der Rechtspraxis
Projekte, Materialien, Veröffentlichungen und weitere Informationen der
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de
Umsetzung der UN-BRK in Berlin
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Berlin inklusiv - Berliner Maßnahmenplan 2020 bis 2025 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
(auch in Leichter Sprache)
Der Berliner Maßnahmenplan 2020 bis 2025 entwickelt die behindertenpolitischen Leitlinien im Land Berlin auf Grundlage der UN-BRK weiter.
https://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/menschen-mit-behinderung/behindertenpolitik/berliner-massnahmenplan
Die UN-BRK in den Kommunen
UN-BRK kommunal
Zur Wirkung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen

"Ob und wie die Kommunen in Deutschland zu einer Umsetzung der UN-BRK rechtlich verpflichtet sind, untersucht das Rechtsgutachten der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention. Das Rechtsgutachten ist Teil des ersten Zwischenberichts des Projekts „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“ in Kooperation zwischen dem Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste der Universität Siegen und der Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte." Quelle