Beauftragte und Beiräte für MmB in Berlin

Aufgaben und Ziele, Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache und weiter Informationen zur Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Berlin und dem Landesbeirat. Liste mit den Berliner Behindertenbeauftragten in den Bezirken, den Beiräten für Menschen mit Behinderungen sowie Links zu den Geschäftsordnungen der Beiräte.

Beauftragte und Beiräte für Menschen mit Behinderungen

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Berlin
Christine Braunert-Rümenapf

"Funktion und Zuständigkeiten der Landesbeauftragten
Die Vorschrift des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG), wonach die LfB vom Senat als Ganzes berufen wird, unterstreicht den Querschnittscharakter ihrer Aufgaben. Behindertenpolitik ist Bestandteil aller Politikfelder, wobei Soziales nur eines davon ist. Dennoch ist es in Berlin historisch richtig, das Amt der LfB bei der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung anzusiedeln, da hier die Grundzüge und Strukturen der Berliner Behindertenpolitik über viele Jahre entwickelt und verantwortet worden sind und dies mit der Federführung für die Umsetzung des LGBG auch weiterhin geschieht. Die Funktion der LfB und ihr Büro sind jedoch weder in die Hierarchie der Senatsverwaltung eingeordnet, noch stellen sie eine eigene Behörde dar. Auch zeichnet die LfB nicht verantwortlich für die Behindertenpolitik des Senats. Vielmehr fällt ihm auf Grund ihrer Kontroll- und Wächterfunktion die besondere Rolle zu, alle Senatsverwaltungen ständig an ihre Verantwortung für die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung im Land Berlin zu erinnern.

Rechte und Pflichten der Landesbeauftragten
Die Aufgaben der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sind in Abschnitt 4 § 22 ff des LGBG verankert. Danach hat sie darauf hinzuwirken, “dass das Land Berlin seinen Verpflichtungen aus diesem Gesetz nachkommt” und so für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gesorgt wird.

Die LfB ist bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Integration der Menschen mit Behinderung behandeln oder berühren, zu beteiligen. Alle Behörden unterstützen die LfB bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, und sie besitzt ihnen gegenüber ein umfassendes Auskunftsrecht.

Die LfB hat das Recht, offensichtliche oder vermutete Diskriminierungen von Menschen mit Behinderung bei den zuständigen Stellen zu beanstanden, eine Stellungnahme zu fordern und Vorschläge für die Beseitigung der Mängel und zur Verbesserung der Umsetzung des Verbots der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu unterbreiten."
Quelle und weitere Erläuterungen: 
https://www.berlin.de/lb/behi/ueber-uns/die-landesbeauftragte/gesetzlicher-auftrag-und-aufgaben/

  

Webseite Übersicht
https://www.berlin.de/lb/behi/

  

Podcast mit der Landesbeauftragten bei "IGEL - Inklusion Ganz Einfach Leben" mit Sascha Lang 

In diesem Podcast werden auch andere Landesbeauftragte interviewt. 

Aus der Serie Landesbehindertenbeauftragte im Gespräch – im Interview Christine Braunert-Rümenapf
https://igel-inklusion-ganz-einfach-leben.letscast.fm

  

Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen

"Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen ist das Vertretungsorgan der behindertenpolitischen Zivilgesellschaft. Er hat die Aufgabe, den Landesbeauftragten oder die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und den Senat in allen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren, zu beraten und zu unterstützen. Der Landesbeirat besitzt zudem volles Mitwirkungsrecht bei der personellen Entscheidung für die Berufung des oder der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.

In Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen will der Landesbeirat die Behindertenpolitik des Landes Berlin in dem Sinne beeinflussen, dass die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in der Stadt verbessert und ihre Gleichstellung gefördert werden.

In den Sitzungen des Beirats werden bestehende juristische, politische sowie gesellschaftliche Mängel thematisiert, diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet. Die Lösungsvorschläge werden an die zuständigen Senatsverwaltungen, das Abgeordnetenhaus oder anderen Dienststellen bzw. Einrichtungen weitergeleitet"
https://www.berlin.de/lb/behi-beirat/struktur/aufgaben-und-ziele/

Gesetzliche Grundlage des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen ist das Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen (Landesgleichberechtigungsgesetz LGBG), vom 27.September 2021. Die rechtliche Regelungen für die Bildung des Landesbeirates sind § 25 ff LGBG festgelegt.
https://www.berlin.de/lb/behi-beirat/struktur/grundlage/gesetzliche-grundlagen/

Webseite Überblick 
https://www.berlin.de/lb/behi-beirat


Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen

Weitere Informationen 

Bezirksbeauftragte und Beiräte für Menschen mit Behinderungen

  

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