Überblick zu Gesetzen mit Kurzerläuterungen und Links

Gesetze mit weiteren Informationen zu Rechten von Menschen mit Behinderungen: AGG, LADG, BTHG, BGG und mehr

Hinweis LEICHTE SPRACHE: 

Alle Texte aus dem Lexikon zur beruflichen Teilhabe von REHADAT gibt es auch in Leichter Sprache - einfach umschalten oben auf der Seite. 

Bei anderen Links schreiben wir Leichte oder Einfache Sprache dazu.   

 
TIPP: 
Auf der Internetseite REHADAT-Recht können Sie in einer Sammlung von Urteilen und Gesetzen zur beruflichen Teilhabe suchen.  
https://www.rehadat-recht.de

 

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit dem 18. August 2006 in Kraft. Es setzt vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien aus dem Jahr 2000 in deutsches Recht um. Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus folgenden sieben Gründen zu verhindern und zu beseitigen: aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, der Geschlechtszugehörigkeit, der Religion bzw. Weltanschauung, wegen einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Das AGG regelt den Schutz vor Diskriminierung in zwei Anwendungsbereichen: dem Arbeitsrecht (Beschäftigung und Beruf) und dem Zivilrecht (Alltagsgeschäfte wie Einkäufe, Gaststätten- oder Diskothekenbesuche, Wohnungssuche sowie Versicherungs- und Bankgeschäfte).
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Allgemeines-Gleichbehandlungsgesetz-AGG/

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zum AGG (auch in Leichter Sprache und zum Vorlesen)
https://www.behindertenbeauftragter.de/

Antidiskriminierungsberatung Alter, Behinderung, Chronische Erkrankung (ADB)
AGG - Gesetzestext, AGG-Wegweiser und mehr

Das Allgemeine Gleich⸱behandlungs⸱gesetz 
erklärt in Leichter Sprache 
auf einer Webseite.  
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes  
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/

  

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG)

"Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde im Juli 2021 die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) in deutsches Recht überführt.

Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) wurde am 15.06.2022 verabschiedet und definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden (das heißt, die Verordnung gilt überwiegend erst ab dem 28.06.2025, siehe unter Externe Links).

Dies umfasst unter anderem den gesamten Online-Handel, Hardware, Software, aber auch überregionalen Personenverkehr oder Bankdienstleistungen."
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-BFSG/

Mehr zu Barrierefreiheit bei Gut vorbereitet!

 

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

"Das BGG gilt in erster Linie für alle Behörden, Körperschaften und Anstalten des Bundes, also beispielsweise auch für die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Inhaltliche Schwerpunkte des BGG Kernstück des Gesetzes ist die Verpflichtung zur Barrierefreiheit."
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Behindertengleichstellungsgesetz-BGG

   

Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Was hat sich geändert mit dem Bundesteilhabegesetz? Auch in Leichter Sprache 
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Bundesteilhabegesetz-BTHG

   

Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin (LADG)

Das 2020 in Kraft getretene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ist bislang einmalig in der Bundesrepublik Deutschland. Neben die bisher durch das AGG geschützten Bereiche des Arbeits- und Zivilrechts treten nun zusätzlich alle Stellen der öffentlichen Verwaltung und aller öffentlichen Stellen des Landes Berlin.

Entwicklung des Landesantidiskriminierungsgesetzes
Seit vielen Jahren haben sich Verbände, Vereine und andere Nicht-Regierungsorganisationen in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung der Aufgabe gewidmet, vorhandene Rechtsschutzlücken in den bisher bestehenden Antidiskriminierungsgesetzen zu schließen, um es mehr Menschen zu ermöglich, gegen Diskriminierung rechtlich vorzugehen.

Das am 21.06.2020 in Kraft getretene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ist das Ergebnis dieses langjährigen Prozesses und bislang einmalig in der Bundesrepublik Deutschland. Bisher verfügt kein weiteres Bundesland über ein entsprechendes Gesetz.

Neben die bisher durch das AGG geschützten Bereiche des Arbeits- und Zivilrechts treten nun zusätzlich alle Stellen der öffentlichen Verwaltung und aller öffentlichen Stellen des Landes Berlin.

Erläuterung und mehr Informationen der ADB unter  
https://www.diskriminierung-berlin.de/zu-diskriminierung/ladg-landesantidiskriminierungsgesetz-fuer-berlin

Von Antidiskriminierungsberatung Alter, Behinderung, Chronische Erkrankung (ADB)

Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) - Eine Erklärung in Leichter Sprache

Eine pdf-Datei zum Herunterladen

Der Original-Text ist von:
Der Senats-Verwaltung für Justiz,
Verbraucher-Schutz und Anti-Diskriminierung.
Landes-Stelle für Gleich-Behandlung.
Und gegen Diskriminierung.
Kurz: LADS

  

Landesgleichberechtigungsgesetz Berlin (LGBG) 

Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen

"Das Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) ist die rechtliche Grundlage der Politik für Menschen mit Behinderungen in Berlin und aus inklusionspolitischer Sicht von zentraler Bedeutung. Das Abgeordnetenhaus hat am 16. September 2021 das Gesetz zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin beschlossen. Mit diesem Gesetz wurde das LGBG in seiner Gesamtheit neu gestaltet. Das neue LGBG verpflichtet den Berliner Senat und die öffentlichen Stellen, in Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und gemäß Artikel 11 der Verfassung von Berlin den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Rechte durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten."

Quelle und weitere Erläuterungen: https://www.berlin.de/

 

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

"Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) regelt seit dem 1. Juli 2001 die Vorschriften zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Mit dem SGB IX wurden das Rehabilitationsrecht und das bis dahin gültige Schwerbehindertengesetz (SchwbG) in das Sozialgesetzbuch eingeordnet."
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-SGB-XIV/

 

Sozialgesetzbuch und Bundesteilhabegesetz

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zum AGG (auch in Leichter Sprache und zum Vorlesen)
https://www.behindertenbeauftragter.de/

 

UN-Behindertenrechtskonvention

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Im Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention UN-BRK) verabschiedet. Ziel der UN-BRK ist es, Menschen mit Behinderung die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen zu garantieren.
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-UN-Behindertenrechtskonvention-UN-BRK

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (auch in Leichter Sprache)
Berlin inklusiv - Berliner Maßnahmenplan 2020 bis 2025 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Der Berliner Maßnahmenplan 2020 bis 2025 entwickelt die behindertenpolitischen Leitlinien im Land Berlin auf Grundlage der UN-BRK weiter.
https://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/menschen-mit-behinderung/behindertenpolitik/berliner-massnahmenplan

Mehr zur UN-BRK bei Gut vorbereitet!