Vollmacht
Sollen wir für Sie tätig werden, z.B. im Sinne einer Bitte um Stellungnahme der Gegenseite, benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht, um an die entsprechenden Institutionen, Ämter und ähnliches schreiben zu können.
Mit der Vollmacht entbinden Sie uns von der Schweigepflicht. Wir klären Sie dabei über den Schutz Ihrer Daten auf und informieren Sie über unsere Rahmenvereinbarung zur Beratung.
Die Vollmacht und die Rahmenvereinbarung zur Beratung steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
